Die Beratungslehrkraft
- berät Schüler und Erziehungsberechtigte,
- nimmt bei Bedarf an Klassenelternversammlungen und weiteren Elternversammlungen teil, die allgemeine oder alters- und klassenspezifische Erziehungsfragen und Fragen der Schullaufbahn behandeln
- leitet in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Klasse und ggf. dem Schulpsychologen, dem JAS und einem erweiterten Beratungsteam notwendige Maßnahmen ein;
- unterstützt Schulleitung und Lehrkräfte, vor allem in den Klassen, in denen die Schüler besonderer Beratung und Information bedürfen.
Das MSD-Beratungsteam
- unterstützt und berät die Erziehungsberechtigten ergebnisoffen bei der Entscheidungsfindung für den geeigneten Förderort und die weitere Schullaufbahn.
- überprüft Kinder auf sonderpädagogischen Förderbedarf
- verfügt über verschiedene diagnostische Methoden, um den Entwicklungsstand des Kindes zu erfassen, Auffälligkeiten in Teilbereichen zu erfassen und sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zu empfehlen.
- empfiehlt oder verweist auf außerschulische Fördermaßnahmen wie z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie ….
- arbeitet mit anderen Stellen wie Frühförderung, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Schulpsychologen, Ergotherapeuten, Beratungslehrern an Regelschulen etc.zusammen
- erstellt bei Bedarf ein Sonderpädagogisches Gutachten.