Die Beratungslehrkraft

  • berät Schüler und Erziehungsberechtigte,
  • nimmt bei Bedarf an Klassenelternversammlungen und weiteren Elternversammlungen teil, die allgemeine oder alters- und klassenspezifische Erziehungsfragen und Fragen der Schullaufbahn behandeln
  • leitet in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Klasse und ggf. dem Schulpsychologen, dem JAS und einem erweiterten Beratungsteam notwendige Maßnahmen ein;
  • unterstützt Schulleitung und Lehrkräfte, vor allem in den Klassen, in denen die Schüler besonderer Beratung und Information bedürfen.

Das MSD-Beratungsteam

  • unterstützt und berät die Erziehungsberechtigten ergebnisoffen bei der Entscheidungsfindung für den geeigneten Förderort und die weitere Schullaufbahn.
  • überprüft Kinder auf sonderpädagogischen Förderbedarf
  • verfügt über verschiedene diagnostische Methoden, um den Entwicklungsstand des Kindes zu erfassen, Auffälligkeiten in Teilbereichen zu erfassen und sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zu empfehlen.
  • empfiehlt oder verweist auf außerschulische Fördermaßnahmen wie z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie ….
  • arbeitet mit anderen Stellen wie Frühförderung, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Schulpsychologen, Ergotherapeuten, Beratungslehrern an Regelschulen etc.zusammen
  • erstellt bei Bedarf ein Sonderpädagogisches Gutachten.